Grenzgänger Schweiz Steuern
Einkommensteuer Grenzgänger Steuererklärung
Prinzip der Besteuerung Normalfall
Für Grenzgänger gilt allgemein, dass sie im Land ihres Wohnortes steuerpflichtig sind und ihre Einkommen auch dort besteuert werden. Ein Grenzgänger der in der Schweiz arbeitet und in Deutschland wohnt, hat sein Einkommen aus der Schweiz in vollem Umfang in der BRD im Rahmen der Einkommensteuer zu versteuern. Der Grenzgänger gibt seine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt seines Wohnortes in Deutschland ab. Zwischen der BRD und der Schweiz gibt es ein Abkommen zur Verhinderung der Doppelbesteuerung von Einkünften, das Doppelbesteuerungsabkommen, kurz DBA Schweiz Deutschland.Billige private Krankenversicherung
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"Die Einkommensteuer hat mehr Menschen zu Lügnern gemacht als der Teufel." William Rogers
Steuererklärung des Grenzgängers beim deutschen Finanzamt
Grenzgänger Einkommensteuer Grenzgänger
Der Grenzgänger muss eine Meldung beim Finanzamt in Deutschland machen, die zeitnah mit der Arbeitsaufnahme in der Schweiz erfolgen sollte. Die Meldung erfolgt mit dem Formular Gre-1, auch Ansässigkeitsbescheinigung genannt. Danach wird vom Schweizer Arbeitgeber die 4,5%ige Quellensteuer vom Arbeitslohn direkt abgezogen und an die Schweizer Steuerbehörden überwiesen. Die in der Schweiz schon abgezogene 4,5 %ige Quellensteuer wird auf die deutsche Steuervorauszahlung des Grenzgängers angerechnet, sobald ein Nachweis über die Zahlung vorgelegt wird. Das ist durch Vorlage des Schweizer Lohnausweises leicht möglich ist.Quartalsmässige Steuervorauszahlung in der BRD
Ab der Meldung der Einkünfte mit dem Formular S75 an das deutsche Wohnsitz-Finanzamt wird eine quartalsmässige Steuervorauszahlung erhoben. Die Vorauszahlungen erfolgen zu festen Terminen: 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. eines jeden Jahres. Im Folgejahr wird eine Einkommenssteuer Erklärung vom deutschen Finanzamt gefordert.Weiter zu:
Ausnahme die mehr als 60 Tage Regelung