Geldtransfer Schweiz Deutschland Bar und Konto

Das eidgenössische Bankkundengeheimnis

Das Schweigen der Banker

Grenzgänger, Bankkonto Schweiz, Schweiz, Grenzgaenger Schweiz, Grenzgänger, Geldtransfer Schweiz Deutschland Über das Schweizer Bankgeheimnis sind schon sehr viele Bücher geschrieben worden. Und viel Unsinn ist dabei. Man muss keine Steuern hinterziehen, um ein Schweizer Konto als grossen Vorteil zu sehen. Während in Deutschland inzwischen jeder Behörden-Sachbearbeiter ohne grosse Hürden in Ihr Bankkonto reinsehen kann, haben die Eidgenossen noch den echten Datenschutz für Bankkonten.

Wer heute von seinem deutschen Konto oder einem anderen Konto in der EU bargeldlos Geld auf ein Schweizer Bankkonto transferiert, darf sich nicht wundern, wenn die deutschen Finanzbehörden das Konto kennen und dazu Fragen stellen. Doch es ist nach deutschem Recht nicht verboten ein Konto, ein Aktiendepot oder ein Bankschliessfach in der Schweiz zu haben.

Zitat aus dem Bankkundengeheimnis der Schweiz:

"Der Bankkunde hat ein Recht auf Schutz seiner ökonomischen Privatsphäre, die Bank hat somit die Pflicht, über alle Tatsachen, die ihre Kunden betreffen, Verschwiegenheit zu wahren." Zitat Ende. DIeses Bankkundengeheimnis, ist fest in der Gesetzgebung der Schweiz verankert. Den Banken ist vorgeschrieben, keine kundenbezogenen Informationen preiszugeben. Hier tobt inzwischen ein stiller Kampf zwischen der EU und der Schweiz, um die Rechte der EU-Bankkunden zu begrenzen.

                                   

"Angst essen Seele auf"

(Filmtitel von Rainer Werner Fassbinder)

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Deutsche Finanzbehörden haben Daten-DVDs zu Schwarzgeld-Anlagen im Ausland angekauft. Darauf ging eine Welle von Selbstanzeigen bei den Finanzämtern ein.

Die Steuerfahndung kündigt sich leider nicht vorher an. Besser informieren Sie sich.

                         

Guthaben in der Schweiz beim Erbfall

Im Erbfall gilt:
Befindet sich Erbe (ererbtes Gut) in der Schweiz oder in Lichtenstein, so bekommen deutsche Behörden und auch die potentiellen Erben wegen des in der Schweizer Gesetzgebung verankerten Bankkundengeheimnisses keinerlei Informationen über Guthaben und Konten oder Schliessfächer. Die Erben müssen von der Existenz der Vermögenswerte in der Schweiz wissen, weil sie aus der Schweiz keinen Hinweis erhalten. Alle Konten und alle Guthaben müssen Erben dem deutschen Finanzamt selbst melden.

So ist es heute. Doch im Zeichen der Annäherung der Schweiz an die Europäische Union würde ich nicht darauf wetten, dass alles auf ewig so bleibt wie heute. Speziell die Kontobuchungen in der Schweiz sind gut nachvollziehbar, weil sie von der Bank zehn Jahre lang aufgehoben werden müssen.

Was wird ausländischen Behörden über Ihr Schweizer Bankkonto mitgeteilt

Informationen können schon heute gegeben werden. Im Doppelbesteuerungsabkommen DBA Deutschland Schweiz ist eine Amtshilfe bei Steuerbetrug im Art. 27 vorgesehen. Doch es gibt wichtige Einschränkungen. Nach dem neugefassten Art. 27 des DBA Deutschland Schweiz wird ab dem 1. Januar 2004 Amtshilfe auch bei Steuerbetrug gewährt. Das Amtshilfeverfahren lehnt sich an die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG) an. Im neuen Rechtshilfeverfahren können die Steuerbehörden Deutschlands und der Schweiz direkt Informationen austauschen. Das Verhandlungsprotokoll zwischen den beiden Staaten stellt aber klar, dass ein Betrugsdelikt ein betrügerisches Verhalten ist, das nach dem Recht beider Staaten als Steuervergehen gilt und mit Freiheitsstrafe bedroht ist. Amtshilfe von der Schweiz gibt es daher nur dann, für eine Tat, wäre sie in der Schweiz begangen worden, einen Abgabebetrug nach dem Recht der Schweiz darstellen würde. Der Abgabebetrug setzt eine Täuschung der Steuerbehörden mit betrügerischen Mitteln voraus. Daher wird im Fall einer Nichtdeklaration von erhaltenen Zinsen von der Schweiz keine Amtshilfe gewährt. So wird es heute gesehen!

Doch denken wir auch mal juristisch kreativ. Eine Urkundenfälschung ist sicher eine klassische kriminelle Handlung! Bisher wird es nicht so gehandhabt, aber die verdächtige, möglicherweise gefälschte Urkunde könnte ja ihre Steuererklärung sein. Generell kann man auf mittlere Sicht immer nur zur Vorsicht raten! Irgendwann wird auch die Schweiz sich der EU weiter annähern oder gar beugen. Dann können solche Dinge, womöglich sogar einige Jahre rückwirkend, auch anders geregelt werden. Die Kassen der EU sind chronisch leer und warten nur darauf gefüllt zu werden. Es könnte teuer werden, wenn man sich Illusionen gemacht hat. Und die Ehrlichkeit in Steuersachen muss ja sowieso sein! Da sind wir uns ja alle einig.

Die steuerlich Unehrlichen werden dafür sorgen, dass keine Buchungen existieren, die man zehn Jahre später immer noch nachvollziehen kann. Daher ist es besser ehrlich zu bleiben. Die Medien und Stammtische sind voll von Geschichten über ertappte Steuersünder. Wie oft wurden für geringe Steuervorteile sehr hohe Risiken in Kauf genommen.

Quellensteuer der Schweiz auf Zinserträge

Die Schweiz erstellt keinerlei Kontrollmitteilungen über Zinserträge an die deutschen Finanzbehörden. Doch es werden Schweizer Quellensteuern auf diese Zinserträge erhoben. Seit dem Jahr 2011 sind es 35%. Von diesen Quellensteuern werden intern drei Viertel nach Deutschland abgeführt.

Bargeld von der Schweiz nach Deutschland bringen

Bei der Einreise in die EU, also von der Schweiz nach Deutschland, dürfen nicht mehr als 10.000 Euro in Zahlungsmittel mitgeführt werden. Höhere Beträge müssen sofort und ohne Aufforderung deklariert werden!. Als kleinen Service fragen die Zöllner auch mal danach. Das ist dann die allerletzte Gelegenheit für die korrekte Deklaration von Beträgen die höher als 10.000 Euro sind. Das Gesetz dient der Prävention gegen Geldwäsche. Werden falsche Angaben gemacht oder wird eine höhere Geldmenge nicht deklariert und wird mehr gefunden als 10.000 Euro, erfolgt die sofortige Nachversteuerung und es werden saftige Bussgelder verhängt. Gerade in letzter Zeit wird am Zoll wieder sehr eifrig nach Bargeld gesucht und bei ertappten Sündern werden Kontrollmeldungen an die Steuerfahnder erstellt. Dabei fragt man sich, warum so viele Sünder ertappt werden. Denn die Abhilfe ist recht einfach, denn es wird niemand verhindern können, wenn man mehr als einmal die Grenze überquert und dabei niemals mehr als 10.000 Euro dabei hat. Achtung! Die Grenze von 10.000 Euro ist wirklich eng zu sehen. Auch das Wechselgeld in der Geldbörse oder eine Goldmünze, die man zufällig noch dabei hat, zählen mit! Aber immer gilt: Wer korrekt versteuert, der schont seine Nerven und kann in der Nacht gut schlafen!

Bargeld von Deutschland in die Schweiz bringen

Der Geldtransfer in die Schweiz hinein ist von den Gesetzen der Schweiz her nicht beschränkt. Doch die undeklarierte Ausfuhr von mehr als 10.000 Euro in Zahlungsmittel (Bargeld, Schecks, Münzen usw.) ist nach den deutschen Gesetzen untersagt, um Geldwäsche und Steuerflucht zu verhindern.

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